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Die Feier der Eucharistie, die hl. Messe am Sonntag ist die Lebensmitte einer Pfarrgemeinde. Wo infolge des Priestermangels die Eucharistiefeier nicht möglich ist, soll sich die Gemeinde dennoch zum Gottesdienst versammeln, zu einer Wort-Gottes-Feier, die von geeigneten und dafür ausgebildeten Beauftragten geleitet werden. Bereits 1999 haben die deutschen Bischöfe in ihrer „Rahmenordnung zur Leitung gottesdienstlicher Feiern“ geschrieben: „Das zweite vatikanische Konzil hat empfohlen, eigene Wortgottesdienste an den Vorabenden der höheren Feste, an Wochentagen im Advent oder in der Quadragesima sowie an Sonn-und Feiertagen zu feiern. Dort, wo kein Priester zur Verfügung steht, soll sie ein Diakon oder ein anderer Beauftragter des Bischofs leiten. Solche vom Hören auf das Wort Gottes und vom gemeinsamen Gebet geprägte gottesdienstliche Versammlungen gewinnen eine besondere Bedeutung, wenn sie an Sonn- und Feiertagen als Gemeindegottesdienst dort gefeiert werden, wo keine Eucharistiefeier möglich ist.“ Für Heimenkirch scheint das gegenwärtig noch kein Thema zu sein, werden doch in aller Regel drei hl. Messen am Sonntag gefeiert und eine an jedem Werktag außer montags. Doch wenn der Pfarrer oder der Ruhestandsgeistliche wegen Krankheit, Urlaub oder Einladungen bzw. auswärtiger Verpflichtungen nicht da sein können, entstehen immer wieder problematische Situationen. Einen Priester zur Aushilfe zu bekommen wird zunehmend schwieriger. Wir müssen uns darum wappnen und Vorsorge treffen für den Fall, dass einmal kein Priester am Sonntag zur Verfügung steht. Deshalb wird in absehbarer Zeit in Heimenkirch ein Kurs angeboten werden, bei dem geeignete Männer und Frauen die Qualifikation zum Gottesdienstbeauftragten erwerben können. Vorschläge für Personen, die diesen Dienst übernehmen könnten, werden dankbar entgegengenommen. Es kann dann schon einmal heißen: Sonntag – und kein Pfarrer da. Niemals aber soll es heißen: Sonntag – und kein Gottesdienst! Pfr. F.X. Schmid |